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Garantie

Alle Erzeugnisse von Röndell werden aus hochwertigen Rohstoffen nach den modernsten Technologien gefertigt.
Jedes Erzeugnis wird mehreren Kontrollphasen unterzogen, bevor es in Ihre Küche gelangt.

Unter Voraussetzung des richtigen Umgangs bietet Röndell ab dem Verkaufszeitpunkt die folgende Garantie für die Werkstoffe, aus denen das Geschirr gefertigt ist:

Der Garantiezeitraum wird ab dem Erwerbsdatum der Waren in der Einzelhandelskette berechnet, die Garantie gilt nur unter Voraussetzung der Einhaltung der Benutzungsregeln. Zur Bestätigung des Erwerbsdatums muss der Kassenscheck und der korrekt ausgefüllte Firmengarantieschein mit Angabe von Artikel, Verkaufsdatum und einer leserlichen Unterschrift des Verkäufers, sowie mit einem Stempel des Handelsunternehmens vorgewiesen werden.

Bewahren Sie den Kassenscheck und den Garantieschein bis zum Ablauf des Garantiezeitraums auf.

Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die infolge einer inkorrekten Nutzung des Geschirrs entstanden sind:

Die Garantie verbreitet sich auch nicht auf natürliche Veränderungen der äußerlichen Eigenschaften des Erzeugnisses, die während der Nutzung entstanden sind:

Der goldene oder hellblaue Farbton, der infolge einer übermäßigen Erhitzung des Geschirrs oder von der Zubereitung von bestimmten Lebensmitteln (Tomaten, Zitronen, Gemüse, Pökel u.a.) entsteht, ist für Edelstahlgeschirr absolut normal und wirkt sich in keiner Weise weder auf die Funktionseigenschaften des Geschirrs,  noch auf die Qualität der darin zubereiteten Speisen aus.
Sichtbare Punktschweißstellen sind ein Ergebnis der qualitativ korrekten Ausführung dieses Verfahrens; sie sind für Geschirr aus Edelstahl mit der gegebenen Befestigungsmethode der Griffe unumgänglich.

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Fälle außerhalb der Garantie